Manche Brillenzusatzversicherungen bieten auch eine Kostenübernahme für refraktive Chirurgie, wie LASIK, PRK oder andere Eingriffe zur Sehkorrektur an. Diese Leistungen sind oft an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise die Notwendigkeit einer medizinischen Indikation oder eine bestimmte Höhe der Fehlsichtigkeit. Es ist wichtig, im Versicherungsvertrag nachzusehen, ob und in welchem Umfang diese Eingriffe abgedeckt sind.