Um Leistungen aus der Brillenzusatzversicherung zu erhalten, müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört oft die Vorlage einer ärztlichen Verschreibung für die Sehhilfe oder ein Nachweis über die Notwendigkeit der neuen Brille oder Kontaktlinsen. Zudem kann es erforderlich sein, regelmäßige Sehtests durchzuführen, die von einem Augenarzt oder Optiker bescheinigt werden müssen.


