Ja, Akupunktur und Homöopathie sind gängige Leistungen, die von vielen Heilpraktikerzusatzversicherungen abgedeckt werden, sofern sie von einem qualifizierten Heilpraktiker durchgeführt werden.
Ja, Akupunktur und Homöopathie sind gängige Leistungen, die von vielen Heilpraktikerzusatzversicherungen abgedeckt werden, sofern sie von einem qualifizierten Heilpraktiker durchgeführt werden.